Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Boulder Monkeys GmbH
Haidingergasse 1-15
1030 Wien
§ 1 ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Benutzung der Anlagen der Boulder Monkeys GmbH an ihrem Standort in 1030 Wien, Haidingergasse 1-15 (nachfolgend „Boulder Monkeys“) durch BenutzerInnen (nachfolgend „Benutzer“). Die Hallenordnung ist integraler Bestandteil der AGB. Die aktuell gültigen AGB samt Hallenordnung sind auf der Homepage www.bouldermonkeys.at aufrufbar und sind im Eingangsbereich der Halle angeschlagen. Die Boulder Monkeys erbringen ihre Leistungen bzw. stellen ihre Anlage zur Nutzung ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB zur Verfügung.Durch die faktische Benutzung der Anlagen der Boulder Monkeys gelten diese AGB und die Hallenordnung als durch den Benutzer akzeptiert und wird deren Einhaltung verpflichtend, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für die Benutzung gemäß § 2 dieser AGB tatsächlich vorliegen. Als faktische Benutzung gilt jeglicher Aufenthalt in den Anlagen der Boulder Monkeys, insbesondere zu Zwecken der eigenen sportlichen Betätigung, der Begleitung Anderer und der Konsumation im Gastronomiebereich.
§ 2 ANLAGEN UND DEREN BENUTZUNG
1. ANLAGEN
Zu den Anlagen der Boulder Monkeys (nachfolgend „Anlagen“) zählen folgende Einrichtungen:
-Eingangsbereich und Gastronomiebereich
-Boulderanlagen
-Innenhof
-Trainingsbereich
-Garderoben und Nassbereiche
-Sanitäranlagen
-Aufwärmbereich
-Yoga- und Meditationsräume
2. ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BENUTZUNG DER ANLAGEN
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Die Benutzer:innen der Anlagen sind verpflichtet vor der erstmaligen Benutzung der Anlagen ein Registrierungsformular wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und zu unterfertigen
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vor jeder Benutzung der Anlagen eine Eintrittskarte käuflich zu erwerben, sofern der/die Besucher:in nicht im Besitz einer gültigen, auf ihn/sie laufenden Dauerkarte ist
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vor jeder Benutzung der Anlagen eine gültige Eintrittskarte an der Kassa vorzuweisen.
3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BENUTZUNG DER ANLAGEN DURCH MINDERJÄHRIGE
Unmündige Minderjährige (Kinder bis 14 Jahren) dürfen die Anlagen der Boulder Monkeys nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonst volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt (nachfolgend „Aufsichtsperson“), benutzen. Sowohl für den/die unmündige:n Minderjährige:n als auch für die Aufsichtsperson ist je ein Registrierungsformular und Begleitpersonenformular auszufüllen und beide haben eine gültige Eintrittskarte zu erwerben.
Die Aufsichtsperson hat dafür Sorge zu tragen, dass den/die unmündige Minderjährige weder sich selbst noch andere Benutzer der Anlagen gefährdet oder verletzt. Unmündige Minderjährige sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen und dürfen ausschließlich unter Aufsicht durch die Aufsichtsperson bouldern. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Kinder sich nicht im Sturzraum anderer aufhalten. Die Aufsichtsperson haftet für etwaige Personen- und Sachschäden, die der/die unmündige Minderjährige verursacht. Mündige Minderjährige (Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren) dürfen die Anlagen selbständig benutzen, sofern eine erziehungsberechtigte Person ihr Einverständnis dazu schriftlich auf der Einverständniserklärung abgibt.
Einer Aufforderung zur Überprüfung der klettertechnischen Fertigkeiten des Minderjährigen durch einen Mitarbeiter der Boulder Monkeys ist Folge zu leisten. Es steht den Mitarbeitern aufgrund ihrer Einschätzung frei, Personen vor dem vollendeten 14. Lebensjahr auf einen bestimmten Bereich der Anlage zu beschränken, ohne dass dies einen Preisminderungsanspruch begründet. Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Insbesondere für Minderjährige bestehen beim Aufenthalt in den Anlagen und insbesondere beim Bouldern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Aufsichtspersonen eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben.
§ 3 EINTRITT
1. ÖFFNUNGSZEITEN
Die Boulder Monkeys Boulderhalle darf nur zu den festgelegten Öffnungszeiten benutzt werden. Die aktuellen Öffnungszeiten sind der Homepage und dem Aushang im Eingangsbereich zu entnehmen. Die Boulder Monkeys behalten sich das Recht auf jederzeitige Änderung der Öffnungszeiten vor. Bei den Boulder Monkeys kann es zu einer eingeschränkten Nutzung oder Sperre der gesamten Anlage durch erforderliche Revisions- bzw. Wartungsarbeiten oder Veranstaltungen kommen. Die eingeschränkte Nutzung oder Sperre wird nach Möglichkeit rechtzeitig – auf der Homepage, auf Social-Media-Kanälen bzw. durch Aushang im Eingangsbereich – im Vorhinein angekündigt. Eine aliquote Rückforderung des Eintrittspreises ist nicht möglich.
2. EINTRITTSKARTEN
Vor Benutzung der Boulder Monkeys Boulderhalle ist der Eintritt zu entrichten. Der/Die Benutzer:in erhält beim erstmaligen Besuch einen Chip (=Eintrittskarte), auf dem der Eintritt/die Eintritte aufgebucht wird/werden (Einzeleintritt, 10er-Blockkarte, 3-Monats-Karte, Halbjahreskarte, Jahreskarte, etc.). Die Eintrittskarte ist nicht auf andere Personen übertragbar. Missbrauch kann zu einem ersatzlosen Verfall der Eintrittskarte sowie zu einem Aufenthaltsverbot bei den Boulder Monkeys führen. Die Eintrittskarte ist bei jedem Besuch mitzunehmen. Bei Verlust der Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf Ersatz.
3. EINTRITTSPREISE
Die Eintrittspreise verstehen sich jeweils pro Person inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer und Abgaben. Die aktuell gültigen Tarife sind der Homepage und dem Aushang im Eingangsbereich zu entnehmen.
4. ANWEISUNGEN DER MITARBEITER
Den Anweisungen der Mitarbeiter:innen der Boulder Monkeys ist stets Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandeln sind die Mitarbeiter:innen der Boulder Monkeys berechtigt, den Benutzer der Anlage zu verweisen, ohne dass dies einen Anspruch des Benutzers auf Ersatz für die erworbene Eintrittskarte begründet.
5. HAFTUNG
Die Boulder Monkeys halten ihre Anlagen für die befugten Benutzer in einem verkehrssicheren und gefahrlosen Zustand und schützt vor erkennbaren Gefahren. Die Benutzung der Anlagen und der Aufenthalt in den Anlagen erfolgt jedoch ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Die Boulder Monkeys GmbH haftet gegenüber Benutzern nicht für Schäden (ausgenommen Personenschäden), welche von den Boulder Monkeys selbst oder von einer Person, für die die Boulder Monkeys einzustehen hat (§ 1313a ABGB), verursacht worden sind, es sei denn, die Schäden wurden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht. Der Benutzer bestätigt hiermit, Kenntnis darüber zu haben, dass:
1. Bouldern eine Risikosportart ist, deren Ausübung mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden ist und trotz Weichboden das Risiko schwerer Verletzungen mit sich bringen kann.
2. Bouldern ein hohes Maß an Konzentration, Eigenverantwortung und spezifischem Können erfordert.
3. Bei stark besuchter Anlage oder beim Bouldern in der Gruppe noch zusätzliche Risiken und Gefahren entstehen und insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung der angebotenen Vorrichtungen und Sicherungseinrichtungen erhöhte Gefahren entstehen.
Der Benutzer erklärt hiermit, in guter physischer und psychischer Verfassung zu sein und all die mit der Benutzung der Anlagen der Boulder Monkeys verbundenen Risiken und Gefahren zu kennen.
6. BENUTZUNG
6.1. TECHNISCHE FERTIGKEITEN
Die Mitarbeiter:innen der Boulder Monkeys sind bei begründetem Anlass berechtigt, mit jedem/r Benutzer:in eine Überprüfung seiner technischen Fertigkeiten durchzuführen und den/die Benutzer:in, wenn erforderlich auf einen bestimmten Bereich der Anlage zu beschränken (beispielsweise Anfängerbereich), ohne dass dies einen Preisminderungsanspruch begründet. Einen begründeten Anlass im Sinne dieses Punktes stellt unter anderem die Einschätzung eines/r Mitarbeiters/in der Boulder Monkeys aufgrund seiner/ihrer Wahrnehmung dar, dass durch den/die Benutzer:in Gefahren für ihn/sie selbst oder andere Benutzer:innen ausgehen.
6.2. AUFWÄRMEN
Zum Zwecke der Vermeidung von Verletzungen sollte sich jede/r Benutzer:in vor dem Bouldern stets umfassend aufwärmen.
6.3. SCHUHE/KLEIDUNG
Barfüßiges Bouldern und die Verwendung von Straßenschuhen beim Bouldern ist untersagt.
6.4. SCHMUCK/ACCESSOIRES
Zur Vermeidung von Verletzungen darf beim Bouldern kein Schmuck (Ringe, Uhren, Halsketten etc.) getragen werden. Das Tragen von Mp3-Playern und anderen Geräten, die die Aufmerksamkeit beeinträchtigen, ist beim Bouldern untersagt.
6.5. ALKOHOL / SUCHTMITTEL
Bouldern unter Einfluss von Alkohol, Suchtmitteln, sonstigen bewusstseinsverändernden Substanzen sowie beeinträchtigenden Medikamenten ist grundsätzlich verboten.
6.6. GEFAHRENVERMEIDUNG
Beim Aufenthalt in den Boulderanlagen der Boulder Monkeys ist stets darauf zu achten, sich nicht im Sturzbereich anderer Benutzer:innen, die gerade bouldern, zu befinden. Übereinanderklettern ist ausnahmslos verboten.
Die gesamten Weichboden-Bereiche der Boulderanlage gelten als Sturzbereich, in denen alle Benutzer:innen besondere Vorsicht auf andere Benutzer:innen zu leisten haben. Die Weichboden-Bereiche der Boulderanlage dürfen nicht als Liegefläche verwendet werden. Zum Ausruhen sind die dafür vorgesehenen Zonen zu benutzen. Sowohl beim Bouldern als bei jedem weiteren Aufenthalt in der Boulderanlage ist auf ausreichenden Seitenabstand zu anderen Benutzer:innen zu achten, um Unfällen vorzubeugen. Die Heizungs-, Lüftungs-, Ton- und Lichtanlagen sowie die dazugehörigen Leitungen im Deckenbereich der Boulderanlage dürfen nicht berührt und keinesfalls mit Gewicht belastet werden.
6.7. VERHALTEN IM NASSBEREICH/IN DEN UMKLEIDERÄUMEN
Zum Umkleiden sind die vorgesehenen Garderobeneinrichtungen zu benutzen. Im gesamten Nassbereich sind Badeschuhe zu tragen; die Umkleideräume sind nach dem Duschen nur abgetrocknet zu betreten. Die Spinde in den Umkleideräumen sind ordnungsgemäß zu versperren.
6.8. SAUBERKEIT
Das Gelände um die Anlage und die Anlage, insbesondere auch die Umkleideräume, Nassbereiche und Spinde, sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Jegliche Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.
6.9. WEICHBODEN / GLASFLASCHEN
Der gesamte Weichboden-Bereich ist von sämtlichen Gegenständen, ausgenommen Gewand und Chalkbags, freizuhalten. Insbesondere dürfen keine Trinkflaschen auf den Weichböden gelagert werden. Im gesamten Bereich der Boulderanlage der Boulder Monkeys dürfen ausnahmslos keine Glasflaschen verwendet werden.
6.10 LOCKERE KLETTERGRIFFE
Das selbständige Anbringen, Verändern oder Versetzen von Tritten und Griffen ist strikt untersagt. Sollte ein Griff oder Tritt locker werden oder sich drehen, ist dies umgehend den Mitarbeiter:innen der Boulder Monkeys zu melden.
6.11 KEINE HAFTUNG FÜR KLETTERGRIFFE
Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch die/den kletternden Benutzer:in und/oder andere Personen gefährden oder verletzen. Die Boulder Monkeys schließen jede Haftung für die Festigkeit der angebrachten Griffe, sofern sie kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit trifft, aus.
7. KONSUMVERBOTE/VERBOTENE GEGENSTÄNDE
Es ist dem/der Benutzer:in untersagt, in der Anlage zu rauchen oder hochprozentige alkoholische Getränke zu konsumieren. Ferner ist es dem/der Benutzer:in strengstens untersagt Suchtgifte nach dem Suchtmittelgesetz, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige verschreibungspflichtige oder nicht zugelassene Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in die Anlage mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem/der Benutzer:in untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in der Anlage anzubieten, zu verschaffen oder zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
8. TIERE
Mit Ausnahme von Blinden- oder Partnerhunden für behinderte Menschen ist die Mitnahme von Tieren untersagt.
9. UNBENUTZBARKEIT EINZELNER BEREICHE
Für Wettkämpfe, andere Veranstaltungen, Reinigung von Wänden und Griffen, Routensetzen und andere notwendige Arbeiten können Teile der Anlage zeitweise für die freie Nutzung gesperrt werden. Diese Sperren werden soweit möglich rechtzeitig angekündigt (Homepage/Aushang) und führen nicht zu Preisminderungsansprüchen der Benutzer:innen.
10. KURSE
1. Die Boulder Monkeys bieten Kurse für das Erlernen und Verbessern der Fähigkeiten in sämtlichen Bereichen des Klettersports an. Informationen zu den konkreten Kursen, den Terminen, der Mindest- und Maximalteilnehmerzahl und Kosten, werden auf der Homepage der Boulder Monkeys veröffentlicht. Eine verbindliche Anmeldung erfolgt online.
2. Mit der Anmeldung wird die Pflicht zur Zahlung der gesamten Kurskosten begründet. Falls ein Kurs von den Boulder Monkeys abgesagt wird (zu geringe Teilnehmerzahl, krankheitsbedingt), besteht die Möglichkeit der Umbuchung auf einen anderen Kurs oder der Rückerstattung des Kursbeitrages.
3. Sperren einzelner Bereiche für die Durchführung von Kursen werden rechtzeitig durch Aushang angekündigt. Ist ein Bereich gesperrt, steht er den anderen Benutzer:innen der Boulder Monkeys für die Dauer der Sperre nicht zur Verfügung. Das eigenmächtige Reservieren bzw. Absperren von Wandbereichen durch Gruppen ist nicht erlaubt.
4. Der Kursbeitrag muss direkt bei der Buchung online bezahlt werden. Ein Wechsel des/r Kursleiter:in begründet keinen Anspruch auf Abmeldung bzw. Rückzahlung der Kursgebühr. Sollten einzelne Übungseinheiten versäumt werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz.
5. Bei einer Stornierung der Kursanmeldung bis 7 Tage vor Kursbeginn wird der gesamte Kursbeitrag erstattet. Bei einer Stornierung bis 48 Stunden vor Kursbeginn berechnen wir eine Stornogebühr von 50% des Kursbeitrages. Bei einer Stornierung, die später als 48 Stunden vor Kursbeginn erfolgt, wird die gesamte Kursgebühr einbehalten.
11. AUSSCHLUSS EINES BENUTZERS
Wer gegen die AGB oder Anweisungen der Mitarbeiter der Boulder Monkeys verstößt, kann von der Benutzung einzelner oder sämtlicher Anlagen ausgeschlossen und des Geländes verwiesen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei wiederholten Verstößen gegen die AGB oder Anweisungen der Mitarbeiter der Boulder Monkeys kann gegen den Benutzer ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden, wobei die jeweilige Eintrittskarte in diesem Fall storniert wird. Es besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Eintrittspreises.
12. KEINE HAFTUNG FÜR PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE
Die Boulder Monkeys haften nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände der Benutzer:innen. Zur Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen werden dem/der Benutzer:in von den Boulder Monkeys kostenfrei versperrbare Kästchen zur Verfügung gestellt. Durch die optionale Benutzung der versperrbaren Kästchen durch Benutzer:innen kommt kein Verwahrungsvertrag mit den Boulder Monkeys zustande. Die Boulder Monkeys haften daher nicht bei Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände, insbesondere von Wertsachen, sowie auch nicht bei Einbruch in die versperrbaren Kästchen. Wahrgenommene Beschädigungen der Kästchen haben Benutzer:innen unverzüglich Mitarbeitern der Boulder Monkeys mitzuteilen. Weiters übernehmen die Boulder Monkeys keine Haftung für Fahrräder, die am Gelände abgestellt werden. Darüber hinaus dürfen Fahrräder nicht über Nacht am Gelände der Boulder Monkeys stehen gelassen werden.
13. DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Die Datenschutzerklärung ist online auf www.bouldermonkeys.at abrufbar und liegt bei den Boulder Monkeys am Empfang öffentlich auf.
14. FOTO UND VIDEO DISCLAIMER
Der/Die Benutzer:in gibt mit der Anmeldung sein Einverständnis dafür, dass bei den Boulder Monkeys durch Mitarbeiter:innen oder Dritte – auch ohne, dass der/die Benutzer:in unmittelbar darüber in Kenntnis gesetzt wird – Bild- und Videomaterial angefertigt werden kann, auf dem der/die Benutzer:in erkennbar sein kann. Das Bild- und Videomaterial dient der Eigenvermarktung im Rahmen der Web- und Printauftritte der Boulder Monkeys. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft persönlich beim Empfang oder durch E-Mail an info(at)bouldermonkeys.at widerrufen werden. Der Widerruf gilt ab dem Zeitpunkt der Erklärung und kann keine Ansprüche begründen, die sich auf einen Zeitraum vor der Erklärung des Widerrufs beziehen.
15. ÄNDERUNGEN DER AGB
Die Boulder Monkeys GmbH behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Jede Änderung sowie der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser werden jedem/jeder Benutzer:in in geeigneter Weise (durch Aushang) mindestens ein Monat vor dem Inkrafttreten bekannt gegeben.
16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem/der Kunden/Kundin einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ganz oder teilweise ungültige Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ganz oder teilweise ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Als Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Boulder Monkeys örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn er in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt. Es kommt stets österreichisches Recht zur Anwendung.
climb. connect. relax. repeat.